Corona-Soforthilfe – Überbrückungshilfe III

Zu den von den Schließungsentscheidungen vom 13.12.2020 betroffenen Unternehmen können Zuschüsse zu den Fixkosten beantragt werden.
Die Mittel können ab sofort beantragt werden. Der Antrag kann unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder anderen Dritten erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.